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Sämtliche Nebenbeschäftigungen dürfen vom Brötchengeber nicht pauschel ungesetzlich Werden In einem aktuellen Fall entschied dies das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Ein Verbot ist nur gerechtfertigt, wenn der Nebenjob dem Brötchengeber schadet.
Ein Brötchengeber hat auf Löhnung einer Vertragsstrafe geklagt, nachdem ein Mitarbeiter einer ungenehmigten Nebentätigkeit nachging. Die Klage wurde zurückgewiesen. Eine Klausel, nachder Nebenjobs „gleich welcher...
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